Probleme mit Zoll, Erfahrungen?
- Geroximo
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Hi,
der Zoll hat mein GMK Hyperfuse Paket beschlagnahmt.
Das Paket ist als Geschenk mit Warenwert $40 markiert.
Wie gehe ich jetzt vor?
Behaupten es sei ein Geschenk oder die Rechnung über knapp 140€ hinlegen?
Hätte das, neben den lächerlich hohen Kosten für mich, Auswirkungen auf den Verkäufer in USA, der das Paket ja total falsch markiert hat?
Danke
Gruß
der Zoll hat mein GMK Hyperfuse Paket beschlagnahmt.
Das Paket ist als Geschenk mit Warenwert $40 markiert.
Wie gehe ich jetzt vor?
Behaupten es sei ein Geschenk oder die Rechnung über knapp 140€ hinlegen?
Hätte das, neben den lächerlich hohen Kosten für mich, Auswirkungen auf den Verkäufer in USA, der das Paket ja total falsch markiert hat?
Danke
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- Halvar
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Wenn der Absender eine Firma ist, hast du keine Chance, das als Geschenk durchzukriegen, in dem Fall wollen die immer eine Rechnung sehen. Ich habe mal etwas bei einer Verlosung gewonnen, das von einer Firma in den USA verschickt wurde, und mir wurde beim Zoll dann gesagt, ich solle eine Pro-Forma-Rechnung mit Betrag $0 von der Absenderfirma anfordern und vorweisen.
Auswirkungen für den Verkäufer hat das m.W. in der Praxis nicht, wenn er falsch deklariert. Was der in den USA macht, unterliegt ja nicht der deutschen Jurisdiktion. Vielleicht wenn TTIP in Kraft tritt...
Auswirkungen für den Verkäufer hat das m.W. in der Praxis nicht, wenn er falsch deklariert. Was der in den USA macht, unterliegt ja nicht der deutschen Jurisdiktion. Vielleicht wenn TTIP in Kraft tritt...
- 7bit
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Pakete in die EU sollten grundsätzlich ordnungsgemäss deklariert sein. Dazu gehört eine Rechnung aussen am Paket. Wie das bei Briefsendungen gehandhabt wird, weiss ich nicht. Ausserhalb der EU geht ja ein Aufkleber auf dem ungefähr draufsteht, was drin ist und was es so ca. Wert ist.
Der deklarierte Warenwert sollte nicht allzusehr vom tatsächlichen Wert (also was der Zollbeamte denkt was es wert sein könnte) abweichen.
Der deklarierte Warenwert sollte nicht allzusehr vom tatsächlichen Wert (also was der Zollbeamte denkt was es wert sein könnte) abweichen.
- OleVoip
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Das mit dem "Geschenk" kannst Du vergessen. Ich würde dem Zoll gegenüber vortragen, dass Dir nicht klar war, dass der Verkäufer die Ware falsch deklarieren würde - Du hättest das keinesfalls veranlasst. Mach deutlich, dass Du die Ware als Endverbraucher zum persönlichen Gebrauch erstanden hast und Du selbstverständlich die Ware ordnungsgemäß deklarieren willst.
Bringe Belege mit über die Transaktion und den tatsächlich von Dir gezahlten Gesamtbetrag, aber auch was Du an "Prospektmaterial" und weiteren Informationen über den GB und GMK hast. Da GMK in Deutschland ansässig ist und dort auch produziert, handelt es sich eigentlich um Rückware, die wieder eingeführt wird, wofür den korrekten Nachweis zu erbringen Du als Laie und Endverbraucher leider überfordert bist. Du hättest die Kappen ja gerne direkt bei GMK erworben oder in Deutschland, was aber nicht geht. Man findet sich international mit anderen Enthusiasten zu einer Gruppenbestellung zusammen, um die Mindestauflage solch einer Sonderanfertigung zu erreichen, nicht um die Umsatzsteuer zu umgehen, denn die bist Du ja gerne bereit zu zahlen ...
Ich musste selbst auch einmal zum Zollamt, weil ein eBay-Verkäufer idiotischerweise "Gift" daraufgeschrieben hatte. Dem Beamten reichte mein Ausdrucke der eBay- und Paypal-Transaktionen. Er schlug dann zur kontrolle die Transaktion bei eBay auf (der Ausdruck könnte ja verfälscht sein), verglich die Photos mit dem tatsächlichen Gegenstand und überprüfte den Gesamtpreis inkl. Porto. Der war allerdings so niedrig (~25 EUR), dass keine Abgaben erhoben wurden.
Bringe Belege mit über die Transaktion und den tatsächlich von Dir gezahlten Gesamtbetrag, aber auch was Du an "Prospektmaterial" und weiteren Informationen über den GB und GMK hast. Da GMK in Deutschland ansässig ist und dort auch produziert, handelt es sich eigentlich um Rückware, die wieder eingeführt wird, wofür den korrekten Nachweis zu erbringen Du als Laie und Endverbraucher leider überfordert bist. Du hättest die Kappen ja gerne direkt bei GMK erworben oder in Deutschland, was aber nicht geht. Man findet sich international mit anderen Enthusiasten zu einer Gruppenbestellung zusammen, um die Mindestauflage solch einer Sonderanfertigung zu erreichen, nicht um die Umsatzsteuer zu umgehen, denn die bist Du ja gerne bereit zu zahlen ...
Ich musste selbst auch einmal zum Zollamt, weil ein eBay-Verkäufer idiotischerweise "Gift" daraufgeschrieben hatte. Dem Beamten reichte mein Ausdrucke der eBay- und Paypal-Transaktionen. Er schlug dann zur kontrolle die Transaktion bei eBay auf (der Ausdruck könnte ja verfälscht sein), verglich die Photos mit dem tatsächlichen Gegenstand und überprüfte den Gesamtpreis inkl. Porto. Der war allerdings so niedrig (~25 EUR), dass keine Abgaben erhoben wurden.
- seebart
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Da ich 2015 drei mal Waren aus nicht EU Ländern importiert habe sind meine Erfahrungen mit dem Zoll folgendermaßen: grundsätzlich versucht der Zoll einen möglichst hohen Warenwert anzusetzen, je nach Tagesbetrieb und Motivation wird natürlich auch "gegoogelt" um somit einen Wert zu ermitteln. Dann werden auch gerne einmal "Fangfragen" im Gespräch gestellt! Bei meiner Leoplod FC660C (aus Hong Kong) fragte mich der Zollbeamte doch tatsächlich (obwohl die das Packet ganz offensichtlich schon geöffnet hatten!) ob es sich dabei nicht um ein Asiatisches Musikinstrument handele welches dann natürlich einen viel höheren Warenwert hätte. Also Vorsicht!
- Halvar
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Dass der Zoll das Paket öffnet, ohne dass ich dabei bin, habe ich noch nicht erlebt. Wenn, dann war es immer so, dass ich antanzen und vor deren Augen das Paket öffnen musste. Die Blicke, wenn dann eine uralte oder eine nicht zusammengebaute Tastatur für > 100 € zum Vorschein kommt, sind immer wieder lustig...
- seebart
- Offtopicthority Instigator
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Ja als ich dann die Leoplod FC660C aus dem bereits geöffneten Karton genommen habe kam dann auch der beleidigte Blick, bei mir waren Sie sich wohl mit dem Wert auch nicht ganz sicher oder hatten gerade keine Lust zu recherchieren. Der Karton war aber definitiv schon vor meiner Ankunft geöffnet worden was ich ungeheuerlich fand. Mann und Frau kann ja auch nicht wirklich mit dem Zoll diskutieren. Kann man zwar aber bringt nix. Tastatur Teile sind natürlich noch besser.
- Daniel
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Also ich musste bisher bei fast allem die 19% Mehrwertsteuer zahlen, was von außerhalb der EU kam. Allerdings rechne ich damit schon und ärgere mich deshalb auch nicht. Nehme dazu meistens den Paypalbeleg mit.
- kekstee
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Falsche Deklaration ist dem Zoll egal, da kann man ja als Käufer nichts für.
Allerdings sollte man eine Rechnung haben die sich mit dem Inhalt deckt, also einfach die Paypal Überweisung oder Rechnung aus dem Shop ausdrucken und die 19% darauf zahlen. Tastaturen und Tasten machen da nach meiner Erfahrung eigentlich keinerlei Probleme.
Allerdings sollte man eine Rechnung haben die sich mit dem Inhalt deckt, also einfach die Paypal Überweisung oder Rechnung aus dem Shop ausdrucken und die 19% darauf zahlen. Tastaturen und Tasten machen da nach meiner Erfahrung eigentlich keinerlei Probleme.
- Thumper
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Ich habe mal jelly poms bekommen die verzollt werden mussten weil kein Zettel ausgefüllt war. Den hätte es gereicht, dass ich eine Kopie einer zweiten Rechnung von Paypal dabei hatte und erklärte "Das ist Plastik Kram für eine Tastatur". Ging als 25€ dann durch.
Bei wir würde ich allerdings auf den GB verweisen mit dem Zusatz von GMK in Deutschland produziert, reimport
Bei wir würde ich allerdings auf den GB verweisen mit dem Zusatz von GMK in Deutschland produziert, reimport
Last edited by Thumper on 02 Mar 2016, 13:48, edited 1 time in total.
- Wodan
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1) Schön, dass du hier offen über Steuerhinterziehung sprichst. Das würde ich aber niemandem empfehlen. Eine Rechnung zu bearbeiten/manipulieren ist kein Kinderstreich und Betrug bei Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer (19%) kann böse nach Hinten losgehen.Thumper wrote: ↑Ich habe mal jelly poms bekommen die verzollt werden mussten weil kein Zettel ausgefüllt war. Den hätte es gereicht, dass ich eine leicht bearbeitete Kopie von Paypal dabei hatte und erklärte "Das ist Plastik Kram für eine Tastatur". Ging als 25€ dann durch.
Bei wir würde ich allerdings auf den GB verweisen mit dem Zusatz von GMK in Deutschland produziert, reimport
2) Wo der Kram produziert wurde interessiert niemanden. Reimport ist kein Zauberwort mit dem die Umsatzsteuer außer Kraft gesetzt wird. Grundsätzlich und generell wird auf alles was man sich privat in Deutschland kauft 19% Umsatzsteuer fällig.
Wenn man schon bereit ist Belege zu fälschen und bei der Steuer zu betrügen dann sollte man das mit sich selbst aufmachen und nicht in einem öffentlichen Forum posten.
- kbdfr
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Einer meiner Lieblingswitze:Halvar wrote: ↑Germans. LOL.
Ein Engländer, ein Franzose und ein Deutscher sind zum Tode verurteilt worden und sollen guillotiniert werden, dürfen sich aber aussuchen, ob sie dabei auf dem Rücken oder auf dem Bauch liegen sollen.
- Der Engländer ist zuerst dran: "Ich will dem Tod ins Auge schauen, also auf dem Rücken!" Gesagt, getan. Das Fallbeil aber klemmt und bleibt kurz vor seiner Gurgel stecken. Er wird daraufhin begnadigt.
- Der Franzose kommt danach: "Da hinzuschauen, das muss ich mir ja nicht antun - auf dem Bauch, bitte!". Gesagt, getan. Das Fallbeil aber klemmt wieder und bleibt kurz vor seinem Nacken stecken. Er wird ebenfalls begnadigt.
- Der Deutsche ist nun an der Reihe: "Bauch oder Rücken, das ist mir egal, aber zuerst reparieren Sie gefälligst das Scheißding!"
Germans. LOL.
Wobei ich doch mit Wodan übereinstimme
- shreebles
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Hm, wenn sie nun mal ein Paket durchwinken ohne rein zu schauen könnte manch einer denken "schweigen und genießen", zählt das dann auch als Steuerhinterziehung?
- shreebles
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Ernst gemeinte Frage...
Dass der Zoll den Auftrag hat, die Verzollung der importierten Waren zu gewährleisten ist mir klar, nur, muss der Verbraucher diese Aufgabe übernehmen wenn die dafür zuständige Stelle es versäumt?
Dass der Zoll den Auftrag hat, die Verzollung der importierten Waren zu gewährleisten ist mir klar, nur, muss der Verbraucher diese Aufgabe übernehmen wenn die dafür zuständige Stelle es versäumt?
Last edited by shreebles on 02 Mar 2016, 12:46, edited 2 times in total.
- seebart
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Ja. Du unterliegst ja einer Erklärungspflicht.shreebles wrote: ↑Hm, wenn sie nun mal ein Paket durchwinken ohne rein zu schauen könnte manch einer denken "schweigen und genießen", zählt das dann auch als Steuerhinterziehung?
- seebart
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Im Zollrecht in der Situation schon. Du kannst natürlich schweigen dann schaut der Zollbeamte nach und schätzt den Wert nach seinem Ermessen und dann zur Kasse.
- Halvar
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Es geht hier um Sendungen, die einfach so in meinem Briefkasten landen oder geliefert werden, meist mit dem grünen Aufkleber "Von zollamtlicher Behandlung befreit".
Wenn ich eine Erklärung abgebe, zum Beispiel beim Zollamt, muss die natürlich auch stimmen. Und von Urkundenfälschung brauchen wir natürlich gar nicht erst anzufangen.
Wenn ich eine Erklärung abgebe, zum Beispiel beim Zollamt, muss die natürlich auch stimmen. Und von Urkundenfälschung brauchen wir natürlich gar nicht erst anzufangen.
- seebart
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Damit hat sich das ja auch dann erledigt."Von zollamtlicher Behandlung befreit".
- Wodan
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Also hab schon oft erlebt, dass Artikel bis 30$ dann noch "so" durchgehen wenn der Zollbeamte keinen Bock drauf hat. Auch beim aktuellen Wechselkurs. Insbesondere bei Bestellungen aus China oder von Privat wird ja auch einfach Micky Maus auf die Zollerklärung geschrieben ... also 20$ + Gift
Basierend auf diesen Angaben erfolgt dann die Befreiung von der zollamtlichen Behandlung. Muss ehrlich sagen ich habe bisher nie drauf geachtet ob das bei Bestellungen passiert die hätten verzollt werden müssen. Hab auch keinen Plan ob man dann eine Anzeigepflicht oder Pflicht zur Nachverzollung hat.
Ist halt einfach ein Bereich in dem viel Schindluder möglich ist und viele Delikte im Bagatellbereich liegen. Redet euch aber nicht in solchen Threads Mut zu oder erleichtert euer Gewissen durch irgendwelche Halbwahrheiten (Reimport ...)
Basierend auf diesen Angaben erfolgt dann die Befreiung von der zollamtlichen Behandlung. Muss ehrlich sagen ich habe bisher nie drauf geachtet ob das bei Bestellungen passiert die hätten verzollt werden müssen. Hab auch keinen Plan ob man dann eine Anzeigepflicht oder Pflicht zur Nachverzollung hat.
Ist halt einfach ein Bereich in dem viel Schindluder möglich ist und viele Delikte im Bagatellbereich liegen. Redet euch aber nicht in solchen Threads Mut zu oder erleichtert euer Gewissen durch irgendwelche Halbwahrheiten (Reimport ...)
-
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Kann ich von "meinen" Zollbeamten nicht behaupten, die sind immer sehr freundlich. Bearbeitungszeit ist halt behördentypisch Ein freundliches Guten Morgen/ Guten Tag hilft immer, und wenn man die 20% passend dabei hat ist auch net schlecht.
- seebart
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Ich habe gemischte Erfahrungen, denke jeder hat mal einen schlechten Tag.